Unser motiviertes und qualifiziertes Team bringt Arbeitnehmer und Arbeitgeber aus medizinischen, pflegerischen und sozialen Sektoren zueinander. Profitieren Sie von unserem bundesweiten Netzwerk und unseren Kompetenzen im Bereich des Personalservices.
Unser vorrangiges Ziel besteht darin, Lösungen zu finden, die für alle Seiten optimal sind. Daher legen wir großen Wert auf persönliche Gespräche und individuelle Betreuung. Nur so können wir ein fundiertes Verständnis für Bewerber und Unternehmen entwickeln und gezielte Empfehlungen für passendes Personal aussprechen.
Dadurch ermöglichen wir sowohl Bewerbern als auch Unternehmen eine engagierte und erfolgreiche Zusammenarbeit, die auf Vertrauen basiert.
Als Teil von SEMA profitieren Sie von einer Vielzahl an Vorteilen, wie ein überdurchschnittliches Gehalt, Fortbildungen, Dienstwagen, betrieblicher Altersvorsorge oder Sonderurlaub. Dabei stehen deine Bedürfnisse als unser Teammitglied ganz im Fokus. Denn nur wenn unsere Mitarbeiter*innen sich wohl und wertgeschätzt fühlen, können Sie auch die beste Pflege für unsere Klient*innen ermöglichen.
Als Teil von SEMA profitieren Sie von einer Vielzahl an Vorteilen, wie ein überdurchschnittliches Gehalt, Fortbildungen, Dienstwagen, betrieblicher Altersvorsorge oder Sonderurlaub. Dabei stehen deine Bedürfnisse als unser Teammitglied ganz im Fokus. Denn nur wenn unsere Mitarbeiter*innen sich wohl und wertgeschätzt fühlen, können Sie auch die beste Pflege für unsere Klient*innen ermöglichen.
Als Teil von SEMA profitieren Sie von einer Vielzahl an Vorteilen, wie ein überdurchschnittliches Gehalt, Fortbildungen, Dienstwagen, betrieblicher Altersvorsorge oder Sonderurlaub. Dabei stehen deine Bedürfnisse als unser Teammitglied ganz im Fokus. Denn nur wenn unsere Mitarbeiter*innen sich wohl und wertgeschätzt fühlen, können Sie auch die beste Betreuung für unsere Klient*innen ermöglichen.
Das Thema Zeitarbeit interessiert Sie aber haben noch Fragen zum Thema Personalvermittlung oder Zeitarbeit? Dann scheuen Sie nicht uns anzurufen! Nachfolgend haben wir aber einige Fragen aufgeführt, die uns häufig gestellt werden:
Zeitarbeit, auch als Arbeitnehmerüberlassung oder Leiharbeit bekannt, beschreibt ein Arbeitsmodell, bei dem Personen bei einem Personaldienstleister angestellt sind, aber ihre eigentliche Tätigkeit in den Einrichtungen der Kunden des Dienstleisters ausüben. Die Arbeitnehmer in der Zeitarbeit haben einen festen Arbeitsvertrag mit dem Personaldienstleister, arbeiten jedoch unter der Anleitung und Aufsicht der Kundenunternehmen, wo ihre eigentliche Arbeit stattfindet.
Innerhalb des Zeitarbeitskonzepts bieten wir Ihnen temporäre Unterstützung durch unser qualifiziertes Personal an, sei es während hoher Arbeitsbelastung, als Vertretung für Urlaub, im Krankheitsfall, als Ersatz während Schwangerschaft oder in der Elternzeit.
Hier ist, wie der Ablauf funktioniert:
Ihr Personalbedarf: Sie teilen uns mit, wann Sie zusätzliches Personal benötigen und welche Anforderungen der Mitarbeiter erfüllen muss.
Beratung und Angebot: Wir beraten Sie hinsichtlich Ihrer Anforderungen und unterbreiten Ihnen ein passendes Angebot.
Auftragserteilung: Wenn Sie sich für unser Angebot entscheiden, erhalten Sie eine Auftragsbestätigung. Diese enthält Informationen über die zugewiesenen Mitarbeiter (Mitarbeiterprofile).
Arbeitnehmerüberlassungsvertrag: Für jeden Mitarbeiter, den wir bei Ihnen einsetzen, wird ein Arbeitnehmerüberlassungsvertrag erstellt. Dieser Vertrag dokumentiert Aspekte wie Qualifikation, Einsatzort und Verrechnungssatz.
Dienstzeiten: Falls Sie bei der Auftragserteilung noch keine genauen Dienstzeiten angeben können, erhalten Sie zunächst eine allgemeine Auftragsbestätigung. Diese hält unter anderem die Qualifikationen und Konditionen fest. Sobald Sie uns die genauen Dienstzeiten mitteilen, folgt eine zusätzliche Buchungsbestätigung.
Unterstützung im gewünschten Zeitraum: Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen während des von Ihnen gewünschten Zeitraums zur Verfügung, um Sie zu unterstützen.
Wenn wir Sie durch die Zeitarbeit mit Mitgliedern unseres Teams unterstützen, stellen wir Ihnen eine Beratung sowie ein Angebot zur Verfügung. Unsere Dienstleistung bieten wir zu einem festen Stundenverrechnungssatz an. Dieser Satz deckt sämtliche Kosten ab, einschließlich Lohnnebenkosten, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Urlaubskosten. Für Nachtarbeit, Sonn- und Feiertagsarbeit werden Zeitzuschläge zum Stundenverrechnungssatz hinzugefügt.
Im Fall unseres Rekrutierungsservices erheben wir ein Vermittlungshonorar, das 25 % des voraussichtlichen Bruttojahresgehalts des Mitarbeiters ausmacht. Dieses Honorar wird nur dann fällig, wenn unsere Vermittlung erfolgreich ist, das heißt, wenn wir einen geeigneten Mitarbeiter für Sie finden.
Ja, selbstverständlich. Wir versichern sowohl unseren Kunden als auch unseren Mitarbeitern, dass wir die Bestimmungen des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohnes sowie des Gesetzes zur zweiten Pflegearbeitsbedingungenverordnung einhalten. In jedem Fall stellen wir sicher, dass unsere Mitarbeiter mindestens den vorgeschriebenen Mindestlohn in der Pflege erhalten, der übrigens über dem gesetzlichen Mindestlohn liegt.
Unser Team besteht aus qualifizierten und sozial kompetenten Mitarbeitern. Wir selektieren den geeigneten Mitarbeiter gemäß Ihren Anforderungen. Sollten Sie jemals nicht zufrieden sein und ein Mitarbeiter nicht den gestellten Anforderungen entsprechen, sind wir bestrebt, einen Ersatz bereitzustellen.
Ja, sofern unser Mitarbeiter dies wünscht. Im Falle einer Vermittlung eines Mitarbeiters, den Sie durch uns kennengelernt haben, wird eine Vermittlungsgebühr erhoben. Diese Gebühr verringert sich für jeden vorherigen Monat der Überlassung.
Sie sind interessiert aber haben noch Fragen zum Thema Personalvermittlung oder Zeitarbeit? Dann scheuen Sie nicht uns anzurufen! Nachfolgend haben wir aber einige Fragen aufgeführt, die uns häufig gestellt werden:
Zeitarbeit, auch als Arbeitnehmerüberlassung oder Leiharbeit bekannt, beschreibt ein Arbeitsmodell, bei dem Personen bei einem Personaldienstleister angestellt sind, aber ihre eigentliche Tätigkeit in den Einrichtungen der Kunden des Dienstleisters ausüben. Die Arbeitnehmer in der Zeitarbeit haben einen festen Arbeitsvertrag mit dem Personaldienstleister, arbeiten jedoch unter der Anleitung und Aufsicht der Kundenunternehmen, wo ihre eigentliche Arbeit stattfindet.
Unser Ziel ist es, eine langfristige und angenehme Arbeitsbeziehung mit Ihnen aufzubauen. Aus diesem Grund legen wir bereits bei Vertragsabschluss genau fest, welche Einsatzbereiche, -orte und -zeiten für Sie infrage kommen. Wir bieten Ihnen nur Positionen an, die mit Ihren eigenen Vorstellungen in Einklang stehen. Selbstverständlich haben Sie die Möglichkeit, Ihre Präferenzen hinsichtlich Einsatzbereich, -ort und -zeit jederzeit anzupassen.
Wir vermitteln überregional und durch unsere geografisch gut gelegenen Standorte sind wir flexibel und erreichen schnell alle Regionen innerhalb Deutschlands. Neben unseren Hauptstandorten Berlin und Rhens hat SEMA Personal ein umfangreiches Netz an Außendienst- und Servicemitarbeitern aufgebaut.
Hauptverwaltung Berlin
Hannemannstraße 31
12347 Berlin
Niederlassung Berlin:
Titlisweg 13
12107 Berlin
Niederlassung Rhens (bei Koblenz)
Am Bahnhof 4
56321 Rhens
Niederlassung München
Amalienstraße 71
80799 München
SEMA Personal GmbH
Hannemannstraße 31
12347 Berlin
Telefon: 030-98542974
Mobil: 0176-73219279
E-Mail: info@sema-personal.de
Internet: www.sema-personal.de
Geschäftsführer:
Matthias Wyrwich
Amtsgericht Berlin Charlottenburg HRB 195710 B
Zuständige Aufsichtsbehörde:
Agentur für Arbeit, Kiel
SEMA Personal GmbH
Hannemannstraße 31
12347 Berlin
Deutschland
Telefon: 030‑98542974
Mobil: 0176‑73219279
E-Mail: info@sema-personal.de
Vertretungsberechtigt: Matthias Wyrwich
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Unsere Website wird bei der STRATO AG (Pascalstraße 10, 10587 Berlin, Deutschland) gehostet. STRATO verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich gemäß unserer Weisungen (Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO). Mit STRATO besteht ein Auftragsverarbeitungsvertrag.
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Löschung: 6 Monate nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.
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Letzte Aktualisierung: 25.07.2025